Prozess der Anerkennung

Ausbildungskurse und Seminare in Ländern mit Waldorfvereinigungen, die Mitglied in der IASWECE sind.

In Mitgliedsländern der IASWECE ist die Anerkennung von Ausbildungskursen durch die Landesorganisation geregelt. Ausbildungen, die durch Landesvereinigungen mit Vollmitgliedschaft in der IASWECE anerkannt werden, stehen als solche auf der Weltliste der Waldorfkindergärten und Ausbildungen für Waldorfzerzieher.

Qualifikationen (Zertifikate, Diplome usw.) werden von den Menschen ausgestellt, die die Verantwortung für eine spezielle Ausbildung oder ein Seminar tragen.

Ausbildungen in Ländern ohne Waldorfvereinigung, die Mitglied bei der IASWECE ist:

In Ländern ohne IASWECE Mitgliedsvereinigung  kann ein  Ausbildungszentrum oder Seminar, das sich in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien arbeiten sieht und schon eine Gruppe von StudentInnen bis zum Abschluss geführt hat, direkt die Anerkennung durch die IASWECE beantragen. Diese Anerkennung ist abhängig von der Überprüfung des Antrages, der die Beschreibung von Kursinhalten, Stundenplan, Dozenten, Verwaltung, Entwicklungsplan usw. enthält.

Jede Verwendung des Namens „IASWECE“ in veröffentlichten Materialien, Zertifikaten usw. muss zuerst von der IASWECE genehmigt werden.

Die IASWECE vergibt keine Qualifikationen oder Zertifikate an Einzelpersönlichkeiten. Qualifikationen (Zertifikate, Diplome usw.) werden vergeben und unterschrieben von denjenigen, die die Verantwortung für eine spezielle Ausbildung tragen.

BEMERKUNG. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ausbildungskurs bei der IASWECE beantragen, dass seine Ausbildungszertifikate durch einen Vertreter/eine Vertreterin der IASWECE unterschrieben werden. Solche Anträge werden durch die Arbeitsgruppe Ausbildung der IASWECE,  zusammen mit der Koordinationsgruppe und, in bestimmten Fällen, dem Vorstand der IASWECE, überprüft.

Antrag auf Anerkennung einer Ausbildung in einem Land ohne Waldorfvereinigung:

Ein Antrag eines Ausbildungszentrums oder Seminars, das sich in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien arbeiten sieht, sollte folgendes enthalten:

  • Einen schriftlichen Antrag (bitte beachten: nur Kurse können anerkannt werden, keine Ausbildungsstätten).
  • Einen Überblick über den Kursinhalt, einen Stundenplan, DozentInnen, die im Kurs unterrichten und eine Aufstellung der übertragenen Aufgaben. Das soll zeigen, wie die Ausbildung  in Übereinstimmung mit den Richtlinien gestaltet und durchgeführt wird.
  • Eine Kopie der Ankündigung des Kurses.
  • Eine Beschreibung, wie die Verwaltung des Kurses geschieht.
  • Einen Plan mit den erwarteten Studentenzahlen, den erwarteten Einnahmen und dem voraussichtlichen Defizit, für das finanzielle Unterstützung gesucht wird.
  • Eine jährliche Aktualisierung, wie der Kurs sich entwickelt und welches die wichtigsten DozentInnen waren.
  • Ein Muster des Zertifikationsdokuments.
  • Eine Liste der StudentInnen, die den letzten Kurs abgeschlossen haben.

Diese Unterlagen müssen in Englisch und/oder Deutsch vorgelegt werden.

Die Unterlagen werden an die Arbeitsgruppe Ausbildung der IASWECE weitergeleitet, die feststellen wird, ob sie den Ausbildungsrichtlinien entsprechen, ob die Durchführung und Organisation des Kurses solide ist und den StudentInnen ermöglicht, zu lernen, was in den Richtlinien zum Ausdruck kommt.

Die Seminargruppe kann an den Antragsteller mit der Bitte um Klarstellungen oder mehr Informationen herantreten. Die Seminargruppe kann auch Kontakt aufnehmen zu DozentInnen, die in dem Kurs unterrichtet haben. Der Beschluss wird der Koordinationsgruppe der IASWECE und dem Antragsteller innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens mitgeteilt.

Nachdem dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen wurde, wird auf der Website, auf der alle Ausbildungsstätten für Waldorfkindergartenpädagogik angeführt sind, folgender Eintrag stehen: „Dieser Kurs wurde durch die IASWECE anerkannt“.

IASWECE behält sich das Recht vor, die Genehmigung zur Verwendung von Logo und Eintrag zu entziehen, wenn Ausbildungen die Qualität, für die sie ursprünglich die Anerkennung erhalten haben, nicht aufrechterhalten können.